Allgemeine Geschäftsbedingungen der E-Motion GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma E-Motion GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen sowie für Leistungen aus dem Eventmanagementbereich. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma E-Motion GmbH in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma E-Motion GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma E-Motion GmbH innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. E-Motion GmbH ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. E-Motion GmbH bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass E-Motion GmbH die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.

§ 3 Preise 

Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die nach Kundenanfrage im Angebot durch uns genannten Preise. 

Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet. Die Firma E-Motion GmbH hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache.

3.1. Wartezeiten
Bei Abholungen am Flughafen ist eine Wartezeit seitens des Transferdienstleisters von 30 Minuten kostenfrei inkludiert. Sollte die tatsächliche Flugankunft früher sein als die geplante Ankunft, ist der Kunde verpflichtet auf den Fahrer zu warten. Die Wartezeit läuft ab der vom Flughafenbetreiber angezeigten Landezeit, gerechnet jedoch ab der geplanten Ankunftszeit.
Bei Abholung am Bahnhof oder Individualadressen beträgt die kostenfreie Wartezeit 15 Minuten, bei verfrühten Ankünften trifft gleiches wie bei Flugankünften zu.

3.2 Gebühren bei Nichterscheinen
Erscheint der Kunde zur vereinbarten Abholzeit weder am vereinbarten Abholtreffpunkt, noch ist er innerhalb der Wartezeiten (§ 3.1) weder persönlich noch telefonisch zu erreichen und hat auch den für seine Fahrt zuständigen Transferdienstleister nicht schriftlich oder fernmündlich über seine Verspätung informiert, fallen 100% der Transferkosten als Stornogebühren an.

3.3 Gebühren für Wartezeiten
Meldet sich der Kunde innerhalb des kostenfreien Wartezeitraums telefonisch beim ausführenden Transferdienstleister und wünscht er die Transferfahrt anzutreten, werden nach Ablauf des kostenfreien Wartezeitraums zusätzlich anfallende Wartezeiten und anfallende Parkgebühren gemäss der gewählten Bezahlart und Fahrzeugkategorie belastet bzw. berechnet:

- Je angefangene 30 Minuten nach kostenfreiem Wartezeitraum: 50 % der Stundenpauschale des City Tarifs der durch den Kunden in Anspruch genommenen Fahrzeugkategorie
- Zusätzlich anfallende Parkgebühren

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, ausser es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten zu zahlen. Vorauskasse oder Barzahlung sind ebenfalls zulässig. Bei Neukunden aus dem Ausland ist Vorauskasse die Regel. Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master, Visacard und American Express. Im Falle einer mitgeführten Kreditkarte des Kunden im Auto kann die Zahlung auch unmittelbar im Auto nach Beendigung des Fahrauftrages erfolgen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald E-Motion GmbH über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist E-Motion GmbH mit Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Für den Fall, das der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma E-Motion GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma E-Motion GmbH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§ 5 Stornierungen

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma E-Motion GmbH ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Massgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen (Mo-Fr.) zwischen 09:00 - 18:00 akzeptiert. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

Stornogebühren von Transferfahrten/Citybereich:

bis zu 12 Stunden: ohne Kosten
bis zu  6 Stunden: 75%
weniger als 6 Stunden: 100%
no show: 100%

...des vereinbarten Preises.

Stornogebühren von Long Distance-Transferfahrten:

bis zu 24 Stunden: ohne Kosten
bis zu 12 Stunden: 25%
bis zu  6 Stunden: 50%
weniger als 6 Stunden: 100%
no show: 100%

...des vereinbarten Preises.

Für Agenturen & Reseller gelten die Stornobedingungen entsprechend der aktuellen Vertragsabsprachen.

§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden

Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemässem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma E-Motion GmbH behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemässen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

§ 7 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen und weitere Dienstleistungen. Die Firma E-Motion GmbH behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschliessen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung/Verjährung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma E-Motion GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von E-Motion GmbH ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung bis auf maximal CHF 1'000'000 je geschädigter Person beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäss erbrachter Leistungen seitens E-Motion GmbH müssen schriftlich, innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages, bei E-Motion GmbH vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma E-Motion GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma E-Motion GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma E-Motion GmbH die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. E-Motion GmbH ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei grösster Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma E-Motion GmbH Chauffeurdienst und dem Vertragspartner gilt das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Zürich, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von E-Motion GmbH zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die vorliegenden AGB sind wegen internationaler Geschäftsbeziehungen auch auf der englischen Homepage von E-Motion GmbH, ins Englische übersetzt, vorzufinden. Im Falle von inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung vom deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche soll gelten, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

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